Allergenkennzeichnung in digitalen Speisekarten: Was Restaurants beachten müssen (2026)
Die Kartoffelsuppe sieht harmlos aus. Der Fond ist es vielleicht nicht.
In der Suppe steckt Sellerie. Die Sahne bringt Milch mit. Auf den Croûtons steht Weizen, und der neue Lieferant verwendet für dieselbe Artikelnummer eine andere Gewürzmischung als der alte.
Auf der gedruckten Karte steht neben der Kartoffelsuppe nur eine kleine 7. In der digitalen Speisekarte fehlt der Hinweis ganz. Der Service weiß, dass Sahne verwendet wird, aber nicht, was im Fond steckt.
Das Problem ist nicht Papier gegen Smartphone.
Das Problem ist die Kette zwischen Rezeptur, Lieferant, Küche, Speisekarte und Gast. Eine digitale Karte kann diese Kette kürzer und sichtbarer machen. Sie kann eine falsche Angabe aber ebenso schnell an jeden Tisch verteilen.
Für Restaurants in Deutschland gelten bei nicht vorverpackten Speisen vor allem zwei Ebenen: die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, kurz LMIV, und die deutsche Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung, kurz LMIDV.
Dieser Leitfaden übersetzt die Vorschriften in einen belastbaren Arbeitsablauf für digitale Speisekarten. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln über einen konkreten Betrieb, eine Rezeptur oder die Ausgestaltung vor Ort ist die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde der richtige Ansprechpartner.
Das Wichtigste vorweg: Eine digitale Allergeninformation ist in Deutschland grundsätzlich möglich. Sie muss jedoch eindeutig zum Gericht gehören und den Gast rechtzeitig, lesbar und ohne Umwege erreichen. Ein QR-Code allein erfüllt diese Aufgabe nicht. Entscheidend ist, welche Information nach dem Scan erscheint und wie zuverlässig sie gepflegt wird.
Was das Gesetz tatsächlich verlangt
Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c LMIV macht Angaben über bestimmte allergene Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe verpflichtend. Gemeint sind die in Anhang II aufgeführten Stoffe und Erzeugnisse, einschließlich daraus gewonnener Stoffe, wenn sie bei der Herstellung oder Zubereitung verwendet werden und im Enderzeugnis vorhanden sind.
Für nicht vorverpackte Lebensmittel, also typischerweise das Gericht im Restaurant, verweist Artikel 44 LMIV auf diese Pflicht. Die Mitgliedstaaten dürfen regeln, in welcher Form die Information bereitgestellt wird. Deutschland tut das in § 4 LMIDV.
Die deutsche Regelung nennt vier schriftliche oder elektronische Wege:
- ein Schild auf dem Lebensmittel oder in seiner Nähe,
- Speise- und Getränkekarten oder Preisverzeichnisse,
- einen Aushang in der Verkaufsstätte und
- sonstige schriftliche oder vom Lebensmittelunternehmer bereitgestellte elektronische Informationsangebote.
Für eine digitale Speisekarte ist Nummer 4 entscheidend. Sie ist kein rechtliches Schlupfloch, sondern ein zulässiger Informationsweg mit Bedingungen.
Die Angaben müssen:
- auf das konkrete Lebensmittel bezogen sein,
- gut sichtbar, deutlich und gut lesbar erscheinen,
- unmittelbar und leicht zugänglich sein,
- vor Kaufabschluss und vor Übergabe des Lebensmittels verfügbar sein und
- dürfen nicht durch andere Inhalte oder Bilder verdeckt oder undeutlich werden.
Wird der elektronische Weg genutzt, verlangt § 4 Absatz 3 außerdem einen Hinweis beim Lebensmittel oder in einem Aushang in der Verkaufsstätte, wie die erforderlichen Angaben bereitgestellt werden. Ein Tischaufsteller kann daher nicht nur einen unbeschrifteten Code zeigen. Er sollte klar sagen, dass und wo die Allergeninformationen nach dem Scan zu finden sind.
Nach § 2 LMIDV müssen verpflichtende Angaben beim Inverkehrbringen grundsätzlich in deutscher Sprache erfolgen. Weitere Sprachen können Gäste unterstützen. Sie ersetzen die deutsche Pflichtangabe nicht.
Verantwortlich bleibt nach Artikel 8 LMIV der Lebensmittelunternehmer. Der Anbieter der Speisekarten-Software, der Übersetzungsdienst oder die Druckerei übernimmt nicht die fachliche Freigabe der Rezeptur.
Die 14 Gruppen, und wo sie in Restaurantrezepturen auftauchen
Die oft verwendete Formulierung "14 Hauptallergene" ist eine praktische Kurzform. Rechtlich maßgeblich sind die in Anhang II LMIV genau bezeichneten Stoffe und Erzeugnisse samt Ausnahmen.
| Nr. | Stoff oder Erzeugnis nach Anhang II | Typische Stellen, die bei der Rezeptprüfung leicht übersehen werden |
|---|---|---|
| 1 | Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und die genannten verwandten Sorten und Hybridstämme | Brot, Panade, Pasta, Mehlschwitze, Croûtons, manche Sojasaucen |
| 2 | Krebstiere | Garnelen, Krabben, Krustentierfond, Saucen und Pasten mit Krebstierbestandteilen |
| 3 | Eier | Mayonnaise, frische Pasta, Panade, Desserts, Glasuren |
| 4 | Fisch | Fischfond, Anchovis in Saucen, Fischsauce, zusammengesetzte Würzsaucen je nach Rezeptur |
| 5 | Erdnüsse | Erdnusssauce, Satay, Toppings, Desserts, Erdnussöl |
| 6 | Sojabohnen | Tofu, Edamame, Sojadrink, Sojasauce, Lecithin oder andere Sojaerzeugnisse, unter Beachtung der Ausnahmen im Anhang |
| 7 | Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse, einschließlich Laktose | Butter, Sahne, Käse, Joghurt, Molke, Milchpulver |
| 8 | Die im Anhang einzeln genannten Schalenfrüchte | Pesto, Nussmus, Gebäck, Desserts, Toppings, Saucen |
| 9 | Sellerie | Fonds, Brühen, Suppen, Saucen, Gewürzmischungen |
| 10 | Senf | Dressings, Marinaden, Mayonnaise, Saucen, Gewürzmischungen |
| 11 | Sesamsamen | Tahin, Hummus je nach Rezeptur, Brot, Toppings, Sesamöl |
| 12 | Schwefeldioxid und Sulfite bei mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, als SO2 ausgedrückt | Wein, bestimmte Trockenfrüchte und verarbeitete Zutaten, abhängig von Produkt und Menge |
| 13 | Lupinen | Lupinenmehl, Backwaren, pflanzliche Produkte und Mischungen |
| 14 | Weichtiere | Muscheln, Austern, Schnecken, Tintenfisch und Meeresfrüchtemischungen |
Die Beispiele sind Suchstellen, keine fertige Kennzeichnung. Entscheidend sind das konkrete Produkt, die verwendete Menge, die Lieferantenspezifikation, die Zubereitung und die Ausnahmen im Anhang II.
Zwei Sammelbegriffe verdienen besondere Aufmerksamkeit.
"Gluten" ist weniger präzise als die gesetzliche Gruppe. Der Anhang nennt glutenhaltiges Getreide und führt die Getreidearten auf. Wo Weizen, Roggen, Gerste oder Hafer verwendet wird, sollte die Dokumentation diese Bezeichnung tragen, statt nur ein allgemeines Symbol für Gluten zu setzen.
"Nüsse" ist ebenfalls zu grob. Anhang II nennt Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien sowie Macadamia- oder Queenslandnüsse. Erdnüsse stehen in einer eigenen Gruppe. Eine Mandel ist rechtlich nicht einfach dasselbe Feld wie eine Erdnuss.
Die vollständige Liste mit ihren Ausnahmen steht im Anhang II der konsolidierten LMIV. Eine verkürzte Tabelle in einer Arbeitsanweisung darf diese genaue Quelle nicht ersetzen.
Was eine digitale Speisekarte besser machen kann
Auf Papier stehen Allergene häufig als Buchstaben oder Zahlen am Ende des Gerichts. Darunter folgt eine Legende. Das ist zulässig, wenn die Fuß- oder Endnoten leicht verständlich sind und bei der Bezeichnung des Lebensmittels hervorgehoben auf sie verwiesen wird.
Digital muss dieses Druckprinzip nicht nachgebaut werden.
Eine gute Gästeansicht kann direkt unter dem Gericht schreiben:
Enthält: Weizen, Milch, Sellerie
Der Gast muss dann weder 1, 7, 9 behalten noch am Ende einer langen Seite nachschlagen. Die Formulierung "Enthält" ist hier eine klare redaktionelle Lösung. Welche konkrete Darstellungsform im Einzelfall rechtlich genügt, richtet sich nach LMIDV und der Ausgestaltung des Angebots.
Ein digitales System kann außerdem:
- Allergene als strukturierte Felder am einzelnen Gericht speichern,
- dieselbe freigegebene Auswahl in mehreren Ansichten verwenden,
- den Namen in einer weiteren Sprache anzeigen,
- Varianten und Zusätze gesondert behandeln,
- eine Änderung ohne Neudruck veröffentlichen und
- Gästen eine Filterfunktion anbieten.
Diese Vorteile entstehen nur, wenn die Daten stimmen.
Ein Filter "ohne Milch" prüft keine Küche. Er blendet Gerichte aus, bei denen im System Milch hinterlegt wurde. Fehlt die Markierung an einer Sahnesauce, wirkt das Ergebnis sicherer, als es ist. Ein Allergenfilter darf deshalb erst dann beworben und genutzt werden, wenn alle sichtbaren Gerichte, Varianten und Zusätze fachlich geprüft sind.
Auch ein Symbol ohne Text ist riskant. Gäste müssen verstehen können, was es bedeutet. Eine Legende sollte im selben Ablauf leicht erreichbar sein. Farbe allein reicht nicht, weil sie unklar sein und für manche Menschen schlecht unterscheidbar sein kann.
Eine Information hinter drei Klicks ist keine gute Information
§ 4 LMIDV spricht von "unmittelbar und leicht zugänglich". Das Gesetz legt keine feste Zahl von Fingertipps fest. Für die Praxis ist die Richtung trotzdem klar.
Schwach ist ein Ablauf wie:
QR-Code scannen, Startseite schließen, Kategorie öffnen, Gericht öffnen, Zusatzinformationen aufklappen, Legende suchen.
Stärker ist:
QR-Code scannen, Gericht sehen, Allergenangabe direkt am Gericht lesen.
Restaurants sollten den Weg mit einer Person testen, die das System nicht eingerichtet hat. Sie bekommt drei Aufgaben:
- Finden Sie die Allergene der Kartoffelsuppe.
- Finden Sie heraus, ob die kleinere Portion dieselbe Rezeptur hat.
- Wechseln Sie die Sprache und prüfen Sie, ob die deutsche Angabe weiter erreichbar bleibt.
Wenn eine Erklärung nötig ist, ist der Weg noch nicht fertig.
Der technische Test gehört an den echten Tisch. Funktioniert der Code im Abendlicht? Öffnet sich das Menü ohne App und Konto? Bleibt die Allergeninformation lesbar, wenn Bilder langsam laden? Gibt es bei einer Netzstörung einen zweiten Zugang?
Ein digitaler Kanal kann rechtlich vorgesehen sein und operativ trotzdem schlecht umgesetzt werden.
Mündliche Auskunft bleibt möglich, aber nicht ohne Dokumentation
Die LMIDV erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine mündliche Information. Der oft gedruckte Satz "Allergene bitte beim Personal erfragen" reicht allein nicht.
Nach § 4 Absatz 4 müssen drei Dinge zusammenkommen:
- Der Lebensmittelunternehmer oder ausreichend unterrichtetes Personal gibt die Information auf Nachfrage unverzüglich vor Kaufabschluss und vor Übergabe des Gerichts.
- Eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung über die verwendeten allergenen Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe liegt vor.
- Diese Aufzeichnung ist für die zuständige Behörde und auf Nachfrage für Gäste unmittelbar und leicht zugänglich.
Zusätzlich muss an gut sichtbarer Stelle darauf hingewiesen werden, dass die mündliche Information verfügbar ist und eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung eingesehen werden kann.
Eine digitale Speisekarte kann diese Aufzeichnung unterstützen. Sie ersetzt aber keine Schulung. Ein Service, der rät, ob im Fond Sellerie steckt, erfüllt die Aufgabe nicht.
Für viele Betriebe ist die schriftliche Angabe direkt am Gericht robuster. Das Personal bleibt für Rückfragen wichtig, muss aber nicht jede Ziffernfolge auswendig kennen.
Rezepturallergen und mögliche Spur sind nicht dasselbe
Die Pflichtkennzeichnung betrifft allergene Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die nach Rezeptur verwendet werden und im Enderzeugnis vorhanden sind.
Ein unbeabsichtigter Eintrag kann dagegen entstehen, wenn in derselben Küche, auf derselben Fläche oder mit demselben Gerät andere allergene Lebensmittel verarbeitet werden. Dafür wird häufig der Satz "Kann Spuren von ..." verwendet.
Diese beiden Ebenen dürfen nicht vermischt werden.
Rezepturbedingte Allergene gehören verlässlich an das Gericht. Milch in der Sahnesauce darf nicht als bloße mögliche Spur erscheinen.
Unbeabsichtigte Kreuzkontakte werden rechtlich anders behandelt. Nach Informationen von Lebensmittelklarheit ist die zusätzliche Spurenkennzeichnung bislang nicht verbindlich geregelt. Artikel 36 LMIV verlangt für freiwillige Informationen unter anderem, dass sie nicht irreführend, nicht zweideutig oder missverständlich und gegebenenfalls wissenschaftlich abgesichert sind.
Ein pauschaler Satz wie:
Kann Spuren aller Allergene enthalten.
hilft wenig. Er kann eine fehlende Risikoanalyse verdecken und macht für Gäste kaum noch einen Unterschied zwischen Gerichten.
Ein freiwilliger Hinweis sollte aus dem tatsächlichen Allergenmanagement folgen:
- Welche allergenen Zutaten werden in der Küche verarbeitet?
- Welche Arbeitsflächen, Fritteusen, Öle und Geräte werden gemeinsam genutzt?
- Welche Trennung ist praktisch möglich?
- Was sagen die aktuellen Spezifikationen der Lieferanten?
- Welche Reinigungs- und Wechselprozesse gelten?
- Für welchen Kreuzkontakt gibt es einen konkreten Grund?
Ein Spurenhinweis ersetzt keine Hygienemaßnahme. Er ersetzt auch nicht die Pflichtangabe für Zutaten.
Ebenso wenig bedeuten "vegan", "vegetarisch" oder "laktosefrei" automatisch, dass ein Gericht für jede Allergie geeignet ist. Ernährungskennzeichen und Allergeninformation sind verschiedene Aussagen.
Der belastbare Arbeitsablauf beginnt nicht im Dashboard
Eine Speisekarte kann nur so richtig sein wie ihre Quelle. Der wichtigste Teil der Allergenkennzeichnung findet deshalb vor der Eingabe in die Software statt.
Schritt 1: Für jedes Gericht eine freigegebene Rezeptur benennen
Arbeiten Sie nicht aus Erinnerung und nicht aus dem Marketingtext der Speisekarte.
Die Rezeptur sollte enthalten:
- alle Hauptzutaten,
- Fonds, Saucen und Dressings,
- Gewürzmischungen,
- Panaden und Bindemittel,
- Beilagen und Garnituren,
- standardmäßige Toppings,
- verwendete Öle,
- verarbeitete Produkte und
- Verarbeitungshilfsstoffe, soweit sie für die Kennzeichnung relevant sind.
"Kartoffelsuppe" ist keine ausreichende Quelle. Eine belastbare Quelle sagt, welcher Fond, welche Sahne oder Alternative, welches Brot und welche Garnitur verwendet werden.
Schritt 2: Lieferantendaten bis zur Unterzutat lesen
Bei zusammengesetzten Produkten steckt das Allergen oft nicht im Namen.
Prüfen Sie Etiketten und Produktspezifikationen für:
- Brühen und Fonds,
- Fertigsaucen,
- Dressings,
- Gewürzmischungen,
- Brot und Backwaren,
- Wurstwaren,
- Desserts,
- Getränkezutaten und
- Ersatzprodukte.
Dokumentieren Sie Hersteller, Produkt und aktuelle Spezifikation. "Sojasauce" ist keine vollständige Antwort, wenn die konkrete Sauce Weizen enthält. "Pesto" sagt nicht, welche Schalenfrucht oder welcher Käse verwendet wird.
Lieferantenwechsel sind Menüänderungen, auch wenn der Name des Gerichts gleich bleibt.
Schritt 3: Die 14 Gruppen der Rezeptur zuordnen
Nun wird aus Zutatenwissen eine Allergenangabe.
Eine einfache Arbeitsmatrix kann so aussehen:
| Gericht oder Variante | Rezepturquelle | Lieferantenstand | Enthaltene Allergene | Fachlich geprüft von | Datum |
|---|---|---|---|---|---|
| Kartoffelsuppe, Standard | Rezeptur KS-04 | Fond A, Brot B | Sellerie, Milch, Weizen | Küchenleitung | 26.09.2026 |
| Kartoffelsuppe ohne Croûtons | Rezeptur KS-04a | Fond A | Sellerie, Milch | Küchenleitung | 26.09.2026 |
| Salat mit Senfdressing | Rezeptur SA-11 | Dressing D | Senf | Küchenleitung | 26.09.2026 |
Das Datum ist keine Dekoration. Es zeigt, welche Rezeptur und welche Lieferantendaten tatsächlich geprüft wurden.
Schritt 4: Varianten und Zusätze als eigene Entscheidung behandeln
Ein Gericht hat selten nur einen Zustand.
Der Burger kann mit Käse kommen. Der Salat kann Joghurt- oder Senfdressing haben. Die Pommes können in einer Fritteuse zubereitet werden, die auch panierte Produkte verarbeitet. Das Dessert kann mit oder ohne Nuss-Topping bestellt werden.
Die Gästeansicht muss erkennen lassen, was zur Grundrezeptur gehört und was eine gewählte Option hinzufügt.
| Auswahl | Grundgericht | Zusatz durch Auswahl | Anzeige für den Gast |
|---|---|---|---|
| Burger ohne Käse | Weizen, Ei, Senf | keine Milch aus Käse | Weizen, Ei, Senf |
| Burger mit Käse | Weizen, Ei, Senf | Milch | Weizen, Ei, Senf, Milch |
| Salat mit Senfdressing | keine aus der Grundmischung laut Rezeptur | Senf | Senf |
| Salat mit Joghurtdressing | keine aus der Grundmischung laut Rezeptur | Milch | Milch |
Wenn die Plattform Varianten nicht getrennt abbildet, muss der Beschreibungstext den Unterschied klar nennen. Eine Filterfunktion darf nicht so tun, als sei das Grundgericht automatisch frei von allem, was nur in einer Option gespeichert wurde.
Schritt 5: Vier Augen vor der Veröffentlichung
Eine Person pflegt, eine zweite prüft.
Sinnvolle Rollen sind:
- Küche bestätigt Rezeptur und Lieferantendaten,
- Menüverantwortliche Person überträgt die freigegebenen Angaben,
- eine zweite Person vergleicht Gästeansicht und Freigabematrix und
- Betriebsleitung gibt die Veröffentlichung frei.
Der Abgleich erfolgt nicht nur im Dashboard. Öffnen Sie die Karte wie ein Gast und prüfen Sie jedes geänderte Gericht.
Schritt 6: Änderungen an den Service übergeben
Eine korrekte Datenbank hilft nicht, wenn am Abend eine andere Sauce verwendet wird.
Die Übergabe vor dem Service sollte klären:
- Welche Zutaten oder Produkte haben sich geändert?
- Welche Gerichte betrifft das?
- Ist die digitale Karte aktualisiert?
- Sind Papierkarte, Allergenordner und Aushang ebenfalls aktuell?
- Weiß der Service, welche Rückfragen an die Küche gehen?
- Wurde eine alte Variante deaktiviert?
Ein digitales Menü macht die Veröffentlichung schnell. Die Freigabe davor darf deshalb nicht übersprungen werden.
Sieben Änderungen, bei denen Allergene neu geprüft werden müssen
Ein jährlicher Kontrolltermin reicht nicht, wenn sich die Küche laufend verändert.
Prüfen Sie die Allergeninformation erneut, wenn:
- eine Rezeptur geändert wird,
- ein Lieferant oder Produkt ersetzt wird,
- eine Beilage, Garnitur oder Sauce wechselt,
- ein Tagesgericht aus Restkomponenten entsteht,
- eine neue Variante oder ein Extra hinzukommt,
- eine Übersetzung oder Bezeichnung geändert wird oder
- die Zubereitung und damit ein möglicher Kreuzkontakt geändert wird.
Auch ein gleich klingendes Produkt kann eine andere Zusammensetzung haben. Ein neues Burgerbrötchen, eine andere Gemüsebrühe oder eine vorübergehend eingesetzte Mayonnaise verdient denselben Prüfprozess wie ein neues Gericht.
In einer digitalen Karte ist die Korrektur danach sofort möglich. Der Artikel zu den echten Kosten von QR-Menü und gedruckter Speisekarte zeigt, warum diese Geschwindigkeit mehr als eine Druckkostenfrage ist. Sie verkürzt die Zeit, in der eine veraltete Information auf dem Tisch liegt.
Import aus PDF oder Foto: Allergene nicht erraten lassen
Ein Import kann Kategorien, Namen, Beschreibungen und Preise erkennen. Er kennt die Rezeptur nicht.
Steht in der PDF hinter einem Gericht nur die Ziffer 9, kann eine Texterkennung die Zahl übersehen, einer falschen Zeile zuordnen oder als Teil des Preises lesen. Steht gar nichts dort, kann kein Modell aus dem Namen "Gartenrisotto" ableiten, ob der Fond Sellerie, die Fertigmischung Milch oder das Pesto Schalenfrüchte enthält.
Behandeln Sie importierte Allergenangaben deshalb wie einen ungeprüften Entwurf.
Der Leitfaden PDF-Speisekarte digitalisieren beschreibt den Import in drei Kontrolldurchgängen. Für Allergene kommt eine vierte Quelle hinzu: die aktuelle Rezeptur mit den aktuellen Lieferantenspezifikationen.
Ein PDF-Import spart Tipparbeit. Er erteilt keine fachliche Freigabe.
Mehrsprachigkeit: Begriffe übersetzen, Fakten nicht neu erfinden
In einer mehrsprachigen digitalen Speisekarte sollten Allergene strukturierte Daten bleiben.
Das Restaurant bestätigt beispielsweise:
Milch, Sellerie, Weizen
Die Gästeansicht kann für diese freigegebenen Kategorien kontrollierte Bezeichnungen in weiteren Sprachen zeigen. Sie sollte nicht aus einer frei übersetzten Gerichtsbeschreibung erneut raten, welche Allergene enthalten sind.
Für die deutsche Kennzeichnung gilt § 2 LMIDV. Weitere Sprachen sind ein zusätzlicher Service.
Prüfen Sie besonders:
- die genaue Getreideart,
- die konkrete Schalenfrucht,
- Krebstiere gegenüber Weichtieren,
- Erdnüsse gegenüber Schalenfrüchten,
- Milch gegenüber Laktose,
- Sulfite mit Blick auf den Schwellenwert und
- regionale oder umgangssprachliche Zutatenbezeichnungen.
Eine flüssige Übersetzung kann sachlich falsch sein. Bei Allergenen ist eine etwas nüchterne, standardisierte Bezeichnung besser als eine elegante Umschreibung.
Online-Bestellung und Lieferung: Die Information muss vor dem Kauf da sein
Für nicht vorverpackte Lebensmittel, die per Fernkommunikation verkauft werden, verweist Artikel 14 LMIV auf die Angaben nach Artikel 44.
Bei einer Online-Bestellung für Lieferung oder Abholung darf die Allergeninformation daher nicht erst auf dem Beleg, in der Bestellbestätigung oder bei der Übergabe auftauchen. Sie muss vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein.
Prüfen Sie den Bestellweg bis zum Ende:
- Ist die Allergeninformation beim Gericht sichtbar?
- Bleibt sie bei Auswahl einer Variante erreichbar?
- Werden Allergene eines Extras ergänzt?
- Kann der Gast sie vor dem letzten Bestellschritt lesen?
- Bleiben die Angaben bei Warenkorb und Bestätigung dem richtigen Gericht zugeordnet?
Eine Information, die erst nach "Kostenpflichtig bestellen" erscheint, kommt zu spät.
Was bei Netzausfall und leerem Akku passiert
Eine elektronische Information muss unmittelbar und leicht zugänglich sein. Ein Betrieb sollte deshalb planen, was geschieht, wenn der Gast kein geeignetes Gerät hat oder die Verbindung ausfällt.
Das Gesetz schreibt nicht pauschal für jedes digitale Menü dieselbe Papierreserve vor. Operativ ist eine aktuelle Alternative trotzdem sinnvoll:
- wenige aktuelle Papierkarten mit Allergenangaben,
- ein einsehbarer Allergenordner,
- ein vom Betrieb bereitgestelltes Gerät oder
- die mündliche Auskunft mit der dafür vorgeschriebenen Dokumentation und dem sichtbaren Hinweis.
Die Alternative muss dieselbe Rezeptur abbilden wie die digitale Karte. Ein alter Ordner in der Schublade ist keine Absicherung.
Ein praktischer Aufbau für die digitale Gästeansicht
Die Allergeninformation sollte den Weg des Gastes begleiten, nicht am Ende der Seite versteckt sein.
In der Liste
Zeigen Sie am Gericht einen kurzen, eindeutigen Hinweis:
Kartoffelsuppe
Kartoffeln, Gemüsefond, Sahne, Croûtons
Enthält: Sellerie, Milch, Weizen
In der Detailansicht
Wenn das Gericht Varianten hat, nennen Sie die Unterschiede:
Ohne Croûtons: Sellerie, Milch
Mit Croûtons: Sellerie, Milch, Weizen
Im Filter
Ein Filter kann Gerichte ausblenden, die laut freigegebenen Daten ein ausgewähltes Allergen enthalten. Direkt daneben gehört ein verständlicher Hinweis:
Der Filter berücksichtigt die hinterlegten Rezepturallergene. Bitte sprechen Sie das Personal bei schweren Allergien und Fragen zu möglichen Kreuzkontakten an.
Die genaue Formulierung sollte zum Allergenmanagement des Betriebs passen. Sie darf keine Sicherheit versprechen, die Küche und Daten nicht belegen.
Auf dem Tischaufsteller
Der Hinweis erklärt den Zugang:
QR-Code scannen, Speisekarte und Allergenangaben öffnen. Eine aktuelle schriftliche Auskunft erhalten Sie auf Wunsch beim Service.
Welche Form im konkreten Betrieb erforderlich und ausreichend ist, sollte bei Unsicherheit mit der örtlichen Überwachung geklärt werden.
Wie QR Menu Supreme Allergene abbildet
QR Menu Supreme bietet für jedes Gericht eine Auswahl der 14 EU-Allergengruppen. Der Betrieb kann die Anzeige der Allergennamen in der Gästeansicht einschalten und optional einen Filter bereitstellen, mit dem Gäste Gerichte mit ausgewählten hinterlegten Allergenen ausblenden.
Diese Funktion strukturiert die Veröffentlichung. Sie prüft nicht die Küche.
Der Betrieb muss:
- Allergene aus Rezeptur und Lieferantendaten bestimmen,
- jedes Gericht und jede relevante Variante prüfen,
- bei glutenhaltigem Getreide und Schalenfrüchten die notwendige genaue Bezeichnung berücksichtigen,
- Änderungen fachlich freigeben und
- mögliche Kreuzkontakte getrennt bewerten.
Die Plattform kann freigegebene Angaben am Gericht anzeigen und Änderungen ohne neuen QR-Code veröffentlichen. Eine mehrsprachige Oberfläche kann standardisierte Allergennamen in der gewählten Sprache zeigen. Die deutsche Pflichtangabe bleibt maßgeblich.
Ein Allergenfilter ist nur so vollständig wie die hinterlegten Daten. Ein ausgeblendetes Gericht bedeutet, dass im System ein Treffer gespeichert wurde. Ein sichtbares Gericht ist nicht automatisch frei von jedem Kreuzkontakt.
Die deutschsprachige Landingpage zeigt den Ablauf von Import, Bearbeitung und mobiler Gästeansicht. Testen Sie vor einer Veröffentlichung ein echtes Gericht mit Rezeptur, Variante und Allergenangabe. Ein Demo-Gericht ohne Küchenfreigabe beweist nur, dass das Feld funktioniert.
Checkliste vor der Veröffentlichung
Recht und Darstellung
- Die Angaben beruhen auf Anhang II LMIV und § 4 LMIDV.
- Verpflichtende Angaben sind auf Deutsch verfügbar.
- Jedes Allergen ist dem konkreten Gericht zugeordnet.
- Gäste sehen die Information vor Kaufabschluss und Übergabe.
- Die Darstellung ist gut sichtbar, deutlich und lesbar.
- Der digitale Zugang funktioniert am echten Tisch ohne unnötige Umwege.
- Ein Hinweis vor Ort erklärt, wie die elektronische Information erreicht wird.
- Fußnoten, Symbole oder Nummern haben eine leicht verständliche Legende.
Rezeptur und Lieferanten
- Für jedes Gericht liegt eine freigegebene aktuelle Rezeptur vor.
- Zusammengesetzte Zutaten wurden bis zu den relevanten Unterzutaten geprüft.
- Lieferant und Produktstand sind dokumentiert.
- Getreidearten und Schalenfrüchte sind genau bezeichnet.
- Varianten, Extras, Dressings und Beilagen sind erfasst.
- Rezepturbedingte Allergene und mögliche Kreuzkontakte werden getrennt behandelt.
- Pauschale Spurenhinweise ersetzen keine Risikoprüfung.
Betrieb
- Küche und eine zweite Person haben die Gästeansicht geprüft.
- Eine Rolle ist für Änderungen zuständig.
- Lieferanten- und Rezepturwechsel lösen eine neue Prüfung aus.
- Service kennt den Auskunftsweg.
- Die Alternative bei Netz- oder Geräteproblemen ist aktuell.
- Papier, Ordner, Aushang und digitale Karte widersprechen sich nicht.
- Online-Bestellungen zeigen Allergene vor dem letzten Bestellschritt.
Häufig gestellte Fragen
Dürfen Restaurants Allergene ausschließlich digital angeben?
Die LMIDV erlaubt vom Lebensmittelunternehmer bereitgestellte elektronische Informationsangebote, wenn die Angaben gut sichtbar, deutlich, gut lesbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sind. Gäste müssen sie vor Kaufabschluss und vor Übergabe des Lebensmittels einsehen können. Bei einem ausschließlich elektronischen Angebot muss beim Lebensmittel oder in einem Aushang darauf hingewiesen werden, wie die Angaben bereitgestellt werden. Ob eine konkrete Umsetzung diese Anforderungen erfüllt, beurteilt im Zweifel die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Welche Allergene müssen in einer digitalen Speisekarte gekennzeichnet werden?
Kennzeichnungspflichtig sind die in Anhang II LMIV genannten Stoffe und Erzeugnisse: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch einschließlich Laktose, bestimmte Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite oberhalb des gesetzlichen Schwellenwerts, Lupinen und Weichtiere. Maßgeblich sind die tatsächliche Rezeptur und die gesetzlichen Ausnahmen.
Reicht ein allgemeiner Satz wie "Allergene bitte beim Personal erfragen"?
Nur unter den Voraussetzungen der mündlichen Information nach § 4 Absatz 4 LMIDV. Ausreichend unterrichtetes Personal muss die Auskunft unverzüglich vor Kauf und Übergabe geben können. Außerdem muss eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung vorliegen, die der Behörde und auf Nachfrage Gästen unmittelbar und leicht zugänglich ist. Ein gut sichtbarer Hinweis auf dieses Verfahren ist erforderlich.
Müssen Restaurants mögliche Spuren und Kreuzkontakte kennzeichnen?
Die Pflichtkennzeichnung bezieht sich auf allergene Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die bei Herstellung oder Zubereitung verwendet werden und im Enderzeugnis vorhanden sind. Unbeabsichtigte Einträge durch Kreuzkontakt werden rechtlich anders behandelt. Freiwillige Spurenhinweise dürfen nicht irreführen, unklar oder wissenschaftlich unbegründet sein und ersetzen weder Allergenmanagement noch die Kennzeichnung rezepturbedingter Allergene.
Wer ist für richtige Allergenangaben verantwortlich?
Die Verantwortung bleibt beim Lebensmittelunternehmer. Eine Software kann Allergene strukturiert am Gericht anzeigen, übersetzen und aktualisieren. Sie kann aber nicht entscheiden, welcher Fond verwendet wurde, ob ein Lieferant seine Rezeptur geändert hat oder ob bei der Zubereitung ein Kreuzkontakt möglich ist. Diese Informationen müssen Küche und Betrieb aus aktuellen Rezepturen und Lieferantendaten freigeben.
Fazit
Eine digitale Speisekarte löst das Platzproblem der Allergenkennzeichnung. Sie löst nicht das Wissensproblem.
Die rechtliche Pflicht beginnt bei der tatsächlichen Rezeptur und endet erst, wenn der Gast die richtige Information vor der Bestellung leicht finden kann. Dazwischen liegen Lieferantendaten, Varianten, Freigaben, Übersetzungen, Service und ein funktionierender Zugang am Tisch.
Der stärkste digitale Ablauf ist deshalb unspektakulär: Die Küche bestätigt, was verwendet wird. Eine zweite Person prüft die Zuordnung. Die Gästeansicht nennt das Allergen direkt am Gericht. Eine Änderung am Produkt löst eine neue Prüfung aus. Papierreserve, Aufzeichnung und Personal erzählen dieselbe Wahrheit.
Beginnen Sie mit zehn häufig bestellten Gerichten. Legen Sie die Rezepturen und Lieferanteninformationen daneben, prüfen Sie jede Auswahl und öffnen Sie das Ergebnis am Tisch. Erst wenn diese zehn stimmen, ist die Struktur bereit für den Rest der Karte.
Digitale Speisekarte von QR Menu Supreme testen: Legen Sie ein echtes Gericht an, ordnen Sie die fachlich geprüften Allergene zu und kontrollieren Sie die Gästeansicht auf dem Smartphone. Die Software veröffentlicht die Angabe. Die Verantwortung für ihren Inhalt bleibt beim Restaurant.
Weitere Hinweise zur Datenübernahme stehen im Leitfaden PDF-Speisekarte digitalisieren. Den betrieblichen Vergleich zwischen Papier und digitaler Pflege behandelt QR-Menü vs. gedruckte Speisekarte: Die echten Kosten im Jahr 2026.
Rechtsquellen und redaktioneller Stand
Rechtsstand dieses Artikels: 26. September 2026.
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, konsolidierte deutsche Fassung vom 1. April 2025, insbesondere Artikel 8, 9, 14, 21, 36 und 44 sowie Anhang II.
- § 2 LMIDV, Sprache der verpflichtenden Kennzeichnung.
- § 4 LMIDV, nicht vorverpackte Lebensmittel und elektronische Information.
- Bekanntmachung der Europäischen Kommission zur Allergeninformation.
- Lebensmittelklarheit: Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln.
- BVL und ALS/ALTS: Überprüfung der Allergenkennzeichnung und Allergenmanagement.
Redaktioneller Hinweis: Der Artikel gibt einen allgemeinen Überblick für Restaurants in Deutschland. Er kann die Prüfung einer konkreten Rezeptur, eines Betriebsablaufs oder einer behördlichen Anforderung nicht ersetzen. EU- und nationale Vorschriften, Behördenpraxis und technische Funktionen können sich ändern.
Sehen Sie eine digitale Speisekarte in 10 Sekunden
Sehen Sie sich die Demo-Speisekarte an, erstellt mit QR Menu Supreme.